COMPLIANCE
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Hinweisgebern, die Verstöße melden, einen angemessenen Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen durch Arbeitgeber oder andere zu gewährleisten. Es soll dazu ermutigen, Missstände aufzudecken und Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen.
Mit dem Gesetz wird die bereits im Jahr 2019 erlassene EU-Richtlinie 2019/1937, die auch als Hinweisgeber- oder Whistleblower-Richtlinie bezeichnet wird, in nationales Recht umgesetzt.
Über unseren Dachverband der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen (AEM) haben wir eine entsprechende Stelle eingerichtet, die den Anforderungen des Gesetzes entspricht.
Wenn Sie eine solche Meldung machen wollen, werden Sie hier an die entsprechende Stelle weitergeleitet:
Mit dem Gesetz wird die bereits im Jahr 2019 erlassene EU-Richtlinie 2019/1937, die auch als Hinweisgeber- oder Whistleblower-Richtlinie bezeichnet wird, in nationales Recht umgesetzt.
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